Online-Recht: Diese Inhalte muss Ihr Impressum haben!
Auch wir stoßen im täglichen Internetwahnsinn auf das ein oder andere unvollständige – teilweise sogar gänzlich fehlende – Impressum diverser Webseiten. Stellenweise sogar auf von offiziellen “Profis” erstellte Webseiten…
Für uns immer wieder unverständlich… denn nichts ist wichtiger und ebenso gesetzlich vorgeschrieben, wie das Impressum.
Viele scheinen zu denken, ihrer Pflicht mit einer normalen “Kontakt”-Seite (Name & Adresse) nachgekommen zu sein… Nett ausgedrückt: Pustekuchen!
Es gibt heutzutage zwar keine großen Abmahnwellen mehr, wie es früher der Fall war, aber sie gehören immer noch zur Tagesordnung… Ihre Chancen sind dann eher schlecht, denn die Impressumsinhalte sind im Telemediengesetz klar geregelt.
Wer nicht hören will, muss zahlen
Erst vor kurzem gab es wieder, aufgrund eines unvollständigen Impressums, zwischen zwei Unternehmen eine entsprechend gerichtliche Auseinandersetzung. Nachdem der Beklagte auf Hinweis & Abmahnung des Klägers nicht reagierte, zog dieser vor Gericht. Das für den Beklagten ausweglose Ende war eine Abmahnung in Höhe von 3.000 EUR. Da das beklagte Unternehmen damit jedoch nicht einverstanden war, ging es in Berufung. Nun darf es sich über einen Abmahnbetrag von 20.000 EUR “freuen”…!
Wie bereits erwähnt, sind solche Streitigkeiten meist aussichtslos. Besser man sorgt vor, um derartige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Telemediengesetz
§5 “[…] Diensteanbieter haben die entsprechenden Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.”
Am besten lösen Sie dies mit einer separaten Seite, die “Impressum” genannt wird und deren Link auf jeder Seite Ihres Internetauftritts ersichtlich ist. Üblicherweise findet sich der Link zum Impressum bei den meisten Webseiten oben im Kopf- bzw. unten im Fußzeilenbereich.
Pflichtangaben:
- Unternehmensart (Einzelunternehmer, AG, GmbH, etc.)
- vollständige Anschrift (Postfächer o.ä. sind nicht erlaubt)
- telefonische & elektronische Erreichbarkeiten (Telefon, Fax, eMail)
- inhaltlich Verantwortlicher; vertretungsberechtigte Geschäftsführer (z.B. bei GmbH)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- evtl. Eintragung & Nummer entsprechender Register (Handels-, Vereinsregister, …)
- evtl. Verantwortlicher für redaktionelle/journalistische Inhalte (gilt auch für Blogger!)
- Quellenangaben von Bild- & Textmaterial Dritter
- Haftungsausschlüsse zu Google Analytics, Google+, Google Adsense, Facebook, Twitter etc. (sofern verwendet)
Je nach Unternehmensart, sind andere Angaben relevant bzw. weitere notwendig. Wir empfehlen daher an dieser Stelle die Impressums-Erstellung z.B. mit
Für private Seiten gibt es noch keine strikten Vorgaben. Sobald die Webseite jedoch einen kommerziellen Anschein erweckt, z.B. durch die Einbindung eines einzigen Werbebanners oder Werbelinks, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Wir empfehlen daher grundsätzlich das Führen eines Impressum mit vollständigen Adress- & Kontaktdaten!