Marketing-Blog

Alle Jahre wieder: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft…

by JMG - pixelio.de

by JMG - pixelio.deEs bleibt nicht aus… auch dieses Jahr nicht: Weihnachten steht vor der Tür – Der Countdown läuft bereits!

// Spätestens wenn “Last Christmas” wieder im Radio ertönt, weiß man, es ist nicht mehr aufzuhalten 🙂 \\

Ein bekanntes Sprichwort sagt: “Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft” – “…und Geschäftsbeziehungen!”, ergänzen wir.

Ob nun aus eigener Überzeugung, steuerlichen Gründen (Minimierung des Gewinns) oder allgemeiner Etikette und Gruppenzwang; während der Vorweihnachtszeit versendet die Mehrheit aller Unternehmen zahlreiche Präsente & Give-aways an ihre besten Kunden.

Wer daraus einen wirklichen Nutzen erzielen will, muss sich zwingend ein paar Gedanken zu den eingesetzten Artikeln machen! Denn undurchdachte Standardwerbeartikel erwecken schnell einen negativen Eindruck á la “0815-Geschenk” oder “Geiz ist geil” beim Kunden.

Ihr Kunde muss merken, dass er Ihnen wichtig ist, Sie sich mit ihm beschäftigt haben, womöglich die Vorlieben & Hobbys des (Chef-)Einkäufers kennen – besonders für Ihre Haupt- & Stammkunden.

Customer Relationship Management

Um dies zu realisieren ist eine über das ganze Jahr laufende sorgfältige Kundenpflege notwendig. Sie oder Ihre Vertriebsmitarbeiter müssen neben den geschäftlichen Gesprächen auch mal ein paar Minuten nutzen, um über private Dinge zu sprechen.

Welche Hobbys hat der Gesprächspartner? Familienstand? Kinder? Lieblingsreiseziele? Lieblingsmusik? usw. usw.

Machen Sie nur nicht den Fehler und versuchen Sie, wie bei einer Meinungsumfrage, “Step-by-Step” eine ganze Liste von solchen Punkten abzufragen. In ca. 95% geht auch das nach hinten los.

Eine gewissene natürliche Sympathie zwischen den Gesprächspartnern muss selbstverständlich vorhanden sein. Sollte dies von der Natur nicht so vorgesehen sein und es handelt sich um einen wichtigen Stammkunden, ziehen Sie in Erwägung, den Kunden an einen anderen Kollegen/Mitarbeiter zu übergeben.

Noch ein Tipp: Nicht alles, was man gehört oder gelesen hat, kann man sich bis Ende des Jahres und darüber hinaus merken. Machen Sie sich einfach in der Kundendatei o.ä. ein paar Notizen. Ihr Kunde wird auch außerhalb der Weihnachtszeit erfreut sein, dass Sie sich Einiges über ihn “gemerkt” haben – das zeugt von persönlichem Interesse!

Kleinvieh macht auch Mist

Für die vielen kleineren Stammkunden ist die o.g. Herangehensweise, meist aufgrund wesentlich geringerer Telefonkontakte, nicht möglich. Dennoch empfiehlt es sich auch für diese Kleinabnehmer sinnvolle Werbegeschenke zu verschicken.

Denken Sie, am besten mit weiteren Kollegen/Mitarbeitern, mal darüber nach, über welche nützlichen Artikel Sie sich im Geschäftsalltag freuen würden. Sicherlich kann man das auch auf den privaten Bereich ausdenen, allerdings muss berücksichtigt werden, dass manche Arbeitgeber entsprechende Werbegeschenke für den Privatgebrauch Ihren Mitarbeitern nicht gestatten…

Bleiben Sie daher bei Artikeln, die sich problemlos im Geschäftsalltag verwenden lassen, aber nicht aus der Standardwerbekiste stammen (wie z.B. einfache Kugelschreiber, Notizblöcke etc.) – und für Bürojobs gilt: Süßigkeiten sind ein Dauerbrenner 😉

Muss es immer Weihnachten sein?

Wie bereits im ersten Abschnitt angedeutet, versenden viele Unternehmen “aus Gewohnheit, Etikette bzw. Gruppenzwang”…

Warum?

Natürlich wollen wir an dieser Stelle definitiv nicht davon abraten, Werbegeschenke im Sinne des Weihnachtsfestes zu verschicken.

Heben Sie sich doch mal von der Masse und vor allem von Ihrer Konkurrenz ab – nutzen Sie auch die anderen Jahreszeiten für kleine sinnvolle Geschenke:

  • kleine Reinigungssets zum Frühling
  • Sonnencreme & Strohhut zum Sommeranfang
  • Glasversiegelung für Auto & Haushalt zum Beginn der Regenzeit 😉

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine angenehme Vorweihnachtszeit und natürlich beste Beziehungen zu Ihren Kunden!

Es grüßt

AbZ-Marketing | Agentur für Marketing, Werbung und Vertrieb
AbZ-Consulting | Unternehmensberatung für Kleinunternehmen & Handwerksbetriebe

Foto: JMG (Pixelio)

Snickers Helloween Werbespot: “Horseless Headsman”

Im Zuge der “Du bist nicht du, wenn du hungrig bist” Werbekampagnen, hat Snickers zu Helloween einen passenden Werbespot veröffentlicht 🙂

“Horseless Headsman”

Kunde: Snickers
Agentur: BBDO, New York
Creative Direction: Gianfranco Arena, Peter Kain
Art Direction: Jason Stefanik
Copywriter: Aley Taylor
Produktion: MJZ
Regie: Craig Gillespie

Sony Werbespot: “Silent Party” Flashmob

Psst… heute mal ein „leiser“ Flashmob!

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=bs1ry1352Ys]

Direktlink: http://www.youtube.com/watch?v=bs1ry1352Ys&feature=plcpWatch movie online The Lego Batman Movie (2017)

Kunde: Sony
Agentur: Agency 4e7, Vienna
Creative Direction: Alexander Schönburg
Art Direction: Fung Wei Pai
Copywriter: André Huber, Michael Sekera
Produktion: Kaiserschnitt Film
Regie: Markus Gasser

Offline Werbung: Warum Sie vorrangig Ihre Webseite bewerben sollten

Offline Werbung, also Werbemaßnahmen außerhalb des Internet sind obligatorisch!

Das Vorhandensein einer eigenen Webseite, sowie den dazugehörigen Online-Marketing-Maßnahmen, befreit Sie nicht von Werbemaßnahmen im “Offline Modus”… Gerade in Anbetracht aktuellster Entwicklungen: Suchmaschinenranking von Google ändert sich

Werben Sie für Ihre Webseite auch außerhalb der digitalen Welt!

Im besten Fall ist Ihre Webseite eine ideale Firmenpräsentation von A bis Z, die bereits im Vorfeld viele Fragen (zu Produkten, Dienstleistungen, Unternehmensgeschichte und Referenzen) potenzieller Kunden klärt und Ihnen somit diese Zeit erspart.

Um dasselbe im “Real-Life” zu bewirken, müssten Sie eine mehrseitige Broschüre oder gar einen ganzen Katalog herausgeben – den die meisten Leute sowieso nicht ernsthaft durchlesen. Hinzu kommt das Problem mit der Flexibilität bzgl. Produktpalette und Preisänderung – gedruckt ist gedruckt.

Einfacher ist es daher, das Ziel jeder Werbemaßnahme auf Ihre Webseite zu richten, beziehungsweise die Webseite grundsätzlich auf allen Dokumenten und Gegenständen zu erwähnen.

Möglichkeiten der Offline Werbung sind z.B.:

  • kleine Flyer mit einem schnellen Leistungsüberblick und dem Verweis auf Ihre Webseite
  • Fahrzeugbeschriftung/Domainaufkleber
  • Webseitenadresse in Ihrer eMail-Signatur und auf sämtlichen Papieren (Angeboten, Briefbögen, Visitenkarten, Werbeschreiben)
  • der persönliche Verweis auf die Webseite bei Telefonaten
  • Erwähnung in Pressetexten
  • Beschriftungen an Ihrem Firmengebäude
  • und vieles mehr…

Mit soliden Strategien wird Ihre Webseite langfristig zu dem, was sie sein soll: ein verkaufsfördernder Showroom!

Wir helfen Ihnen gerne bei Konzeption & Realisierung dieser Maßnahmen. Fragen Sie uns.

Werbespot: Southern Comfort “Whatever’s comfortable”

(C) Southern ComfortZiemlich cooler Werbespot von Southern Comfort “Whatever’s comfortable”.
Music by Odetta “Hit or Miss”.

Agentur: Wieden + Kennedy, New York | Produktion: Biscuit Filmworks, Los Angeles

 

Zwischenzeitlich gab es das Video auf Youtube nur noch als 30 Sekunden Spot (statt 1:40 Minuten im Original) – aufgrund von urheberrechtlichen Gründen. Leider typisch Deutschland…

Um solche Sperren legal zu Umgehen, gibt es den Youtube Unblocker als Plugin für gängige Browser.

Mittlerweile sind die Sperren aber wieder aufgehoben: http://www.youtube.com/watch?v=ygeWsoYYMuQ

Can’t you see
I gotta be me
Ain’t nobody
Just like this
I gotta be me
Baby hit or miss

Sitting here
All by myself
Trying to be
Everybody else

Can’t you see I gotta be me
Ain’t nobody just like this
I gotta be me
Baby hit or miss

Look at you sitting there
All by yourself
Listening to everybody
Everybody saying be everybody else

Online-Recht: Diese Inhalte muss Ihr Impressum haben!

Auch wir stoßen im täglichen Internetwahnsinn auf das ein oder andere unvollständige – teilweise sogar gänzlich fehlende – Impressum diverser Webseiten. Stellenweise sogar auf von offiziellen “Profis” erstellte Webseiten…

Für uns immer wieder unverständlich… denn nichts ist wichtiger und ebenso gesetzlich vorgeschrieben, wie das Impressum.

Viele scheinen zu denken, ihrer Pflicht mit einer normalen “Kontakt”-Seite (Name & Adresse) nachgekommen zu sein… Nett ausgedrückt: Pustekuchen!

Es gibt heutzutage zwar keine großen Abmahnwellen mehr, wie es früher der Fall war, aber sie gehören immer noch zur Tagesordnung… Ihre Chancen sind dann eher schlecht, denn die Impressumsinhalte sind im Telemediengesetz klar geregelt.

Wer nicht hören will, muss zahlen

Erst vor kurzem gab es wieder, aufgrund eines unvollständigen Impressums, zwischen zwei Unternehmen eine entsprechend gerichtliche Auseinandersetzung. Nachdem der Beklagte auf Hinweis & Abmahnung des Klägers nicht reagierte, zog dieser vor Gericht. Das für den Beklagten ausweglose Ende war eine Abmahnung in Höhe von 3.000 EUR. Da das beklagte Unternehmen damit jedoch nicht einverstanden war, ging es in Berufung. Nun darf es sich über einen Abmahnbetrag von 20.000 EUR “freuen”…!

Wie bereits erwähnt, sind solche Streitigkeiten meist aussichtslos. Besser man sorgt vor, um derartige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Telemediengesetz

§5 “[…] Diensteanbieter haben die entsprechenden Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.”

Am besten lösen Sie dies mit einer separaten Seite, die “Impressum” genannt wird und deren Link auf jeder Seite Ihres Internetauftritts ersichtlich ist. Üblicherweise findet sich der Link zum Impressum bei den meisten Webseiten oben im Kopf- bzw. unten im Fußzeilenbereich.

Pflichtangaben:

  • Unternehmensart (Einzelunternehmer, AG, GmbH, etc.)
  • vollständige Anschrift (Postfächer o.ä. sind nicht erlaubt)
  • telefonische & elektronische Erreichbarkeiten (Telefon, Fax, eMail)
  • inhaltlich Verantwortlicher; vertretungsberechtigte Geschäftsführer (z.B. bei GmbH)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • evtl. Eintragung & Nummer entsprechender Register (Handels-, Vereinsregister, …)
  • evtl. Verantwortlicher für redaktionelle/journalistische Inhalte (gilt auch für Blogger!)
  • Quellenangaben von Bild- & Textmaterial Dritter
  • Haftungsausschlüsse zu Google Analytics, Google+, Google Adsense, Facebook, Twitter etc. (sofern verwendet)

Je nach Unternehmensart, sind andere Angaben relevant bzw. weitere notwendig. Wir empfehlen daher an dieser Stelle die Impressums-Erstellung z.B. mit

Für private Seiten gibt es noch keine strikten Vorgaben. Sobald die Webseite jedoch einen kommerziellen Anschein erweckt, z.B. durch die Einbindung eines einzigen Werbebanners oder Werbelinks, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Wir empfehlen daher grundsätzlich das Führen eines Impressum mit vollständigen Adress- & Kontaktdaten!